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Unter Atemschutz versteht man jede Handlung, die darauf zielt, schädliche Einflüsse die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen können, fernzuhalten. Sind in der Umgebungsluft Atemgifte oder Infektionserreger vorhanden oder reicht der Luftsauerstoff nicht aus, ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu verwenden. Dies kann z. B. bei Angehörigen der Feuerwehr der Fall sein, oder bei Personen, die beruflich mit Atemgiften in Berührung kommen. Bei Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dementsprechend gut muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger sein und eine zuverlässige Wartung der Geräte erfolgen. Dadurch ist dieses Sachgebiet finanziell ein sehr aufwendiges für diese Hilfsorganisationen geworden. Denn nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Träger in bestimmten Abständen zu überprüfen. Zuständig für die örtliche Atemschutz-Pflege sind Bernd Klüpfel, Thomas Burger und Hans-Peter Hermann.
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