Grundsätzlich stellen Wespen, Bienen, Hornissen oder Hummeln keinen Einsatzgrund für die Feuerwehr dar.
Solange keine akute Gefahr für Menschen besteht, fällt die Beseitigung von Insektennestern nicht in unseren Aufgabenbereich.
🚒 Wann wird die Feuerwehr tätig?
Die Feuerwehr wird nur in Ausnahmefällen aktiv – und zwar dann, wenn eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt, z. B.:
✅ Unmittelbare Gefahr für Menschen, insbesondere bei:
– Allergikern
– Kleinkindern
– älteren oder geschwächten Personen
✅ Nest in Gebäuden mit eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten, wie z. B.:
– Kindertagesstätten
– Schulen
– Pflegeeinrichtungen
✅ Nest in Wohnräumen oder an stark frequentierten Zugängen,
wenn diese nicht gefahrlos umgangen werden können.
📌 Was ist im Fall von Insektennestern zu tun?
Wespen ➝ Wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer.
Bienen ➝ Kontaktieren Sie einen örtlichen Imker.
Hornissen ➝ Hier ist eine Genehmigung der Umweltbehörde erforderlich.
Hummeln ➝ Zuständig ist die Regierung von Oberfranken.
ℹ️ Weitere Informationen zum Umgang mit Insektennestern finden Sie unter:
👉Insektennest: Ein Fall für die Feuerwehr?