Gerade in den Sommermonaten erreichen uns immer wieder Anfragen zu Wespen-, Bienen-, Hornissen- oder Hummelnestern.
GrundsĂ€tzlich gilt: Ein Insektennest ist kein Einsatzgrund fĂŒr die Feuerwehr. Solange keine akute Gefahr fĂŒr Menschen besteht, gehört die Entfernung oder Umsiedlung nicht zu unseren regulĂ€ren Aufgaben.
đ Wann kann die Feuerwehr tĂ€tig werden?
Nur in besonderen Gefahrensituationen, beispielsweise wenn:
â eine unmittelbare Gefahr fĂŒr besonders gefĂ€hrdete Personen besteht, z. B. Allergiker, Kleinkinder oder Ă€ltere bzw. geschwĂ€chte Menschen.
â sich ein Nest an einem sensiblen Ort wie einer KindertagesstĂ€tte, Schule oder Pflegeeinrichtung befindet und dadurch eine konkrete GefĂ€hrdung entsteht.
â sich ein Nest in WohnrĂ€umen oder an einem stark frequentierten Zugang befindet und dieser nicht gefahrlos umgangen werden kann.
đ An wen kann ich mich wenden?
đ Wespen: Fachkundigen SchĂ€dlingsbekĂ€mpfer kontaktieren.
đŻ Bienen: Ărtlichen Imker kontaktieren.
đ Hornissen: Hornissen sind besonders geschĂŒtzt â vor MaĂnahmen bitte die zustĂ€ndige Naturschutzbehörde kontaktieren.
đŒ Hummeln: Auch Hummeln stehen unter besonderem Schutz â bei Fragen an die zustĂ€ndige Naturschutzbehörde wenden.
â ïž Wichtig: Bitte Insektennester nicht eigenmĂ€chtig entfernen, verschlieĂen oder bekĂ€mpfen. HĂ€ufig kann bereits eine fachkundige Beratung klĂ€ren, ob ĂŒberhaupt MaĂnahmen notwendig sind.
âčïžWeitere Informationen zum richtigen Umgang mit Insektennestern findet ihr:


